Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma TIEMANN Bürocenter
1. Vertragsschluss
1.1 Verträge über Lieferungen und Leistungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur dann Vetragsinhalt, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Mündliche, telefonische und telegrafische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; sie dienen allein der Aufforderung des Bestellers zur Abgabe eines Angebots, dessen Annahme wir uns vorbehalten.
2. Preise
Alle Preisangaben, auch diejenigen in der Auftragsbestätgung sind freibleibend. Für den Fall wesentlicher Änderungen der den Preis bestimmender Faktoren vor endgültger Abwicklung der Bestellung bleibt eine entsprechende Anpassung an diese Änderung vorbehlaten.
3. Auftragsannulierung
Auftragsannullierungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
4. Lieferung
4.1 An von uns angegebene Lieferfristen sind wir nur dann gebunden, wenn Ihre Verbindlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.
4.2 Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Für ihre Einhaltung ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Ware das Werk, Lager oder den Versandort verlassen hat.
4.3 Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, so können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller schriftlich zu setzenden Frist von mindestens 2 Wochen geltend gemacht werden.
4.4 Bei Leistungsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Arbeitskämpfen und Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Störung.
4.5 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auch dann mit Verlassen des Werks bzw. Lagers auf den Besteller über, wenn wir eigene Transportmittel einsetzen. Wird der Versand oder die Zustellung auf Verlangen des Bestellers verzogen, so geht die Gefahr ab dem Tage der Versandbereitschaft über. Etwaige Lagerkosten trägt in diesem Fall der Besteller.
4.6 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5. Zahlung und Verzug
5.1 Zahlungen werden -sofen nichts anderes vereinbart wurde- sofort mit Erhalt der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar.
5.2 Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 2% über dem Diskontsatz der Bundesbank ohne Nachweis zu verlangen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
5.3 Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist auch dann zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt, wenn keine Ablehnungsandrohung vorausgegangen ist.
5.4 Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.5 Ist der Besteller Kaufmann, so kann er gegenüber unseren Zahlungsansprüchen kein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
6. Rücktrittsrecht
6.1 Hängt die Liefermöglichkeit von der Belieferung durch einen Vorlieferanten ab und scheitert diese Belieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.2 Erhalten wir nach Vertragsschluß Kenntnis von Tatsachen, die auf fehlende Kreditwürdigkeit des Käufers schließen lassen, so sind wir zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer trotz Aufforderung zur Zug-um-Zug-Leistung oder Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
7. Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder kopiert noch auf anderem Weg Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf verlangen an uns herauszugeben.
8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung - bei Hergabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren vorbehaltlosen Einlösung - unser Eigentum.
8.2 Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware wird zur Anwendbarkeit von 950 BGB vereinbart, daß wir Hersteller der neuen Ware sind. Diese dient zu unserer Sicherheit nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsare. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller steht uns das Miteigenturn an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswere zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im übrigen als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
8.3 Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware gelten mit ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Die abgetretene Forderung dient zu unserer Sicherheit nur in Höhe des Wertes derieweils verkauften Vorbehaltsware. Für dlen Fall, daß die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvetrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist.
8.4 DerBesteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschättsverkehr mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung gemäß vorstehendem Absatz auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung ermächtigt, solange er seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
8.5 Auf unser Verlangen hat der Besteller uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Etwaige Zugriffe Dritter auf die Vorbehattsware hat der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen.
8.6 Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen insoweit - nach unserer Wahl - freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt, jedoch mit der Maßgabe, daß mit Ausnahme der Lieferung im echten Kontokorrentverhältnis eine Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte zu erfolgen hat, die selbst vollständig bezahlt sind.
9. Gewährleistung
9.1 Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln werden nur berücksichtigt, wenn sie innernalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden. Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügeptlicht bleibt hiervon unberührt.
9.2 Unsere Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Entgelts verlangen.
9.3 Ist der Besteiler Kautmann, so ist die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche beschränkt, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache in unserem Verantwortungsbereich. Mißlingt eine Befriedigung aufgrund der abgetretenen Gewährleistungsansprüche, so kann der Besteller nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
10. Haftung
10.l Bei Lieferverzug oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Lieferung ist der Ersatz mittelbarer Schäden ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
10.2 Beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist die Haftung für Mangelfolgeschäden ausgeschlossen, sofern uns weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, es sei denn, die Zusicherung bezog sich gerade auf die Vermeidung der Folgeschäden.
10.3 Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers. sei es aus Gewährleistung, sonstiger vertraglicher oder deliktischer Haltung, die weder auf Vorsatz noch grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sofern der Besteiler Vollkaufmann ist, wird Herford als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis vereinbart. Entsprechendes gilt für Wechselverbindlichkeiten und -klagen.
12. Kostenvoranschlag
Die Gebühr für Kostenvoranschläge ist im Reparaturpreis enthalten. Für abgelehnte Kostenvoranschläge werden 25,- Euro zuzügl. MwSt. berechnet.
13. Allgemeines
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden
Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon
unberührt; beide Vertragspartner sind in diesem Falle verpflichtet,
eine unwirksame durch eine wirksame Bedingung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Spenge, 02.01.2009
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